Der handelsrechtliche Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. In bestimmten Fällen ist auch ein Anhang erforderlich, der zusätzliche Informationen enthält. Der Jahresabschluss bietet einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens.
Eine Steuerbilanz wird in der Regel dann erstellt, wenn es signifikante Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und den steuerlich relevanten Werten gibt. In vielen Fällen ist es jedoch aus Kostengründen sinnvoll, eine Einheitsbilanz zu erstellen, die sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Anforderungen erfüllt. Diese Vorgehensweise reduziert den Aufwand und vereinfacht die Bilanzierung.
Wir kümmern uns um die fristgerechte Veröffentlichung und Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses im Unternehmensregister, wobei zahlreiche Erleichterungen und Vorschriften berücksichtigt werden. Abhängig von der Größe des Unternehmens können bestimmte Informationen, wie die Gewinn- und Verlustrechnung, von der Veröffentlichung ausgenommen werden. Dadurch werden nur die gesetzlich notwendigen Daten öffentlich zugänglich gemacht, was den Schutz sensibler Unternehmensinformationen gewährleistet.